| APA Organisation |
 |
| Wer steckt hinter Asia Patent Alliance? |
Asia Patent Alliance ist ein Bündnis dreier Kanzleien mit Büros in Japan, China und Korea. Die japanische Kanzlei Tsubame Patent Attorney Firm fungiert als Repräsentanz, die die Geschäfte aller drei Ländern koordiniert. |
|
| Wie lange sind Sie schon im Geschäft? |
APA wurde 2008 gegründet, alle Teilnehmerfirmen blicken auf viele Jahre Erfahrung in ihren jeweiligen Ländern zurück. |
|
| Wie viele Patentanmeldungen haben Sie bis heute abgewickelt? |
Wir bearbeiten mehr als 50 Anmeldungen jedes Jahr, Tendenz steigend. |
|
| Gibt es bestimmte Bereiche, in denen Sie besonders viele Anmeldungen erhalten? |
Nein, die Anmeldungen sind in allen Bereichen ausgeglichen. |
|
| Welches sind Ihre Spezialgebiete? |
Wir bieten Unterstützung in sämtlichen Bereichen an, einige unserer Kanzleien sind aber auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. Zum Beispiel sind die Kompetenzfelder unserer japanischen Kanzlei Technologien wie Biotechnologie, Kommunikationstechnologie und Chemie, aber auch Geschäftsmodelle sowie unlauterer Wettbewerb. |
|
| Wie gehen Sie mit ähnlichen Anmeldungen konkurrierenden Unternehmen um, deren Interessen sich überschneiden? |
Dies war bisher nie ein Problem für uns, da wir ein effektives System haben, Aufgaben aufzuteilen und getrennt zu behandeln. Wenn wir jedoch Anmeldungen bekommen, die extrem ähnlich sind und der Kunde es wünscht, schlagen wir ihm eine andere Kanzlei vor. |
|
| Was sind die Vorteile, mit APA zu arbeiten? |
Es gibt 3 Hauptvorteile:
-
Schnellere Abwicklung
-
Kostensenkung sowohl für Sie als auch für Ihre Kunden
-
Größtmögliche Fehlerfreiheit und aktiver Informationsaustausch Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, haben Sie nur mit einer Kanzlei an einem Ort zu tun. Wir, bei Tsubame Patent Attorney in Tokyo, Japan, nehmen ihren Auftrag an und koordinieren die Anmeldungen in allen drei Ländern (Japan, China und Korea). Wir sammeln alle nötigen Formulare und senden Sie Ihnen gebündelt zu. So kommen zum Beispiel alle Unterlagen, die unterschrieben werden müssen, gleichzeitig bei Ihnen an und können auch wieder an eine einzige Adresse zurückgeschickt werden. Zahlungen können auch mit einer einzigen Überweisung erledigt werden. APA's Kanzleien bieten alle Ihre Dienstleistungen zum jeweilgen Tiefpreis an und sind daher sehr günstig. Wenn Sie eine Kanzlei finden, die die gleichen Leistungen zu geringeren Gebühren anbietet als wir, dann lassen Sie es uns wissen und wir ziehen den Konkurrenzpreis in Erwägung. Weil unsere Gebühren Fixpreise sind, können Sie Ihre Kunden mit gutem Gewissen über die Kosten informieren, die sich im Zusammenhang mit der Patentanmeldung ergeben. Auch die Kosten für internationale Überweisungen sind um ein Drittel reduziert.
- Jedes Dokument wird der größtmöglichsten Fehlerfreiheit zuliebe zweimal geprüft, von zwei unterschiedlichen Kanzleien.
- Dank unseres strategischen Vorteils genießen Sie schnellere Bearbeitungszeiten bei der Anmeldung Ihres Schutzrechts.
|
|
| Wie viel spare ich, wenn ich APA beauftrage, anstatt mich an alle 3 Kanzleien einzeln zu wenden? |
Wenn Sie APA beauftragen, bekommen Sie 10% Ermäßigung auf die Anwaltskosten der japanischen Kanzlei. Obwohl es keine Ermäßigung für die chinesischen und koreanischen Kanzleien gibt, bekommen Sie bevorzugte Behandlung für alle zusätzlichen Verfahren. So werden den APA-Kosten zum Beispiel die Anwaltskosten erlassen, die enstehen, wenn die Frist für die Einreichung einer Anwaltsvollmacht verlängert werden muss. Hinzu kommt, dass Sie Übertragungsgebühren sparen und einen Mengenrabatt bekommen, wenn Sie mehr als 10 Anmeldungen pro Jahr einhändigen. |
|
| Sind Ihre Gebühren verhandelbar? |
In Fällen mit vielen Anmeldungen oder wenn bestimmte andere Kriterien erfüllt sind, ziehen wir eine Ermäßigung in Betracht. Oder zeigen Sie uns ein niedrigeres Konkurrenzangebot und wir werden gleichziehen. |
|
| Ist es Erfindern möglich, die APA direkt zu beauftragen ohne einen Anwalt Ihres eigenen Landes dazwischenzuschalten? |
Ja, dies ist möglich, wobei wir Ihnen aus zwei Gründen empfehlen, einen heimischen Patentanwalt einzuschalten. Erstens muss die Bezahlung bei Hinzuziehen eines vertretenden Anwalts erst nach Abschluss aller Formalitäten erfolgen. Zweitens werden Sie mit vielen, für das internationale Patentwesen spezifischen Rechtsbegriffen konfrontiert werden, die Ihnen vielleicht nicht geläufig sind. |
|
| Kann ich einen Termin in Ihrem Büro machen? |
Termine sind in unserer Anwaltskanzlei "Tsubame Patent Attorney Firm" in Tokyo möglich. Wir haben Personal, das fließend Deutsch, Englisch und Japanisch spricht. |
|
 |
| Tsubame (Patentanwaltskanzlei in Japan) |
 |
| Welche Dienstleistungen bietet Tsubame Patent Attorney Firm an? |
Tsubame bietet Ihnen Rundumbetreuung von der Entstehungsphase Ihrer Erfindung bis zur Portfolio-Überprüfung und Beratung. Unser Hauptkunde für Patentdienstleistungen ist die Kommunikationsabteilung einer der größten japanischen öffentlichen Forschungsanstalten. Wir haben mehr als 500 Kunden, für die wir Markenschutz betreiben. Durchsetzbare Geschmacksmusteranmeldungen erstellen wir in enger Zusammenarbeit mit unserer Schwesterfirma für technische Illustrationen, die aussagekräftige Zeichnungen liefert. |
|
| In welchen Bereichen sind Sie spezialisiert? |
Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Markenschutz, sowie Verhinderung unlauteren Wettbewerbs, Unterlassungsurteile gegen den Verkauf von Nachahmungen im Zusammenhang mit Markenschutz und Betriebsgeheimnissen. |
|
| Wie viele Fälle bearbeiten Sie? |
Ungefähr 100 Schutzrechte pro Jahr. |
|
| Wie lange praktizieren Sie schon? |
Alle unsere Mitarbeiter haben mehr als 10 Jahre Erfahrung in ihrem jeweiligen Gebiet. |
|
| Wie viele Mitarbeiter hat Ihre Firma? |
Im Moment haben wir 11 Mitarbeiter. |
|
| Wie viele amtlich zugelassene Rechtsanwälte hat Ihre Kanzlei? |
Im Moment ist ein amtlich zugelassener Rechtsanwalt Teil unsers Teams (Dr. Itsuki Shimbo, Ph.D.). Herr Dr. Shimbo ist spezialisiert auf biotechnologische Patente und Technologietransfer mit einem Doktortitel in beiden Bereichen. |
|
| Wer ist bei Tsubame für die Kommunikation zuständig? |
Erika Spencer spricht fließend Englisch und Japanisch, Gudrun Wilhelm spricht fließend Englisch und Deutsch. |
|
 |
| Patentschutz in Japan erhalten |
 |
| Wie schwierig ist es, erfolgreich ein Patent in Japan anzumelden? |
Die Antwort hierauf hängt stark von der Kanzlei ab, die Sie beauftragen. Weil Größe oder Struktur nichts über die Qualität einer Kanzlei aussagen, haben ausländische Kunden oft Schwierigkeiten, die richtige Kanzlei zu finden. Kunden aus dem Ausland wählen Patentsanwaltskanzleien mangels anderer Beurteilungskriterien oft nur nach deren Bekannheitsgrad aus, was nicht immer zum besten Ergebnis führt.
Wenn es nur darum ginge, Ihr Anmeldung beim japanischen Patentamt einzureichen, könnten Sie jede beliebige Kanzlei wählen, wenn Sie aber den größtmöglichen Schutz für Ihre Erfindung suchen, ist Tsubame die beste Wahl.
Aufgrund einer bewährten Strategie, mit der Tsubame auf einen Prüfungsbescheid reagiert, ist es uns möglich, Patentanmeldungen mit unerreichtem Erfolg durchzusetzen |
|
| Sind Anmeldegebühren in Japan teuer? |
Nicht im Vergleich mit den Gebühren in Europa und den USA. Tsubame bietet Ihnen einen übersichtlichen Gebührenplan an mit dem Sie sicher sein können, dass Sie nicht irgendwann von versteckten Zusatzkosten böse überrascht werden. Angesichts der Qualität unserer Arbeit glauben wir, dass unsere Gebühren ein gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten. Wir beauftragen das beste Patent-Übersetzungsbüro in Japan und prüfen jede Anmeldung sorgfältig bevor wir sie einreichen. |
|
| Dauert es lange, ein Patent in Japan zu erhalten? |
Vor nicht allzu langer Zeit wurde die Sachprüfung in Japan verkürzt, wobei der erste Bescheid normalerweise innerhalb von 2 Jahren eintrifft. Selbst wenn es sich bei diesem Bescheid um einen Prüfungsbescheid handelt, ist es uns dank unserer speziellen Bescheidserwiderungsmethode möglich, innerhalb kürzester Zeit eine Entscheidung herbeizuführen.
Zusätzlich können Sie eine beschleunigte Prüfung beantragen, was den Zeitrahmen auf ungefähr ein Jahr verkürzt. |
|
 |
| Patenterteilungsverfahren |
 |
| Was benötige ich, um meine Anmeldung einzureichen? |
Japan
- Die Anmeldung (Antrag, Erfindernennung, Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung, Zeichnungen und Prioritätsbeleg)
- Recherchenbericht mit Quellenangaben
- Änderungen in der internationalen Anmeldung, falls vorhanden (z.B. Änderung der Ansprüche und Erklärung nach Eingang des internationalen Recherchenberichts laut Artikel 19, Änderungen im Hinblick auf den internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und schriftlicher Bescheid laut Artikel 34)
- Alle Änderungen, die in der nationalen Phase vorgenommen werden sollen
China
-
Die Anmeldung (Antrag, Erfindernennung, Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung, Zeichnungen und Prioritätsbeleg)
-
Recherchenbericht mit Quellenangaben
-
Änderungen in der internationalen Anmeldung, falls vorhanden (z.B. Änderung der Ansprüche und Erklärung nach Eingang des internationalen Recherchenberichts laut Artikel 19, Änderungen im Hinblick auf den internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und schriftlicher Bescheid laut Artikel 34)
-
Alle Änderungen, die in der nationalen Phase vorgenommen werden sollen
-
Eine unterschriebene Anwaltsvollmacht (keine Kopien erlaubt)
Korea
-
Die Anmeldung (Antrag, Erfindernennung, Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung, Zeichnungen und Prioritätsbeleg)
-
Recherchenbericht mit Quellenangaben
-
Änderungen in der internationalen Anmeldung, falls vorhanden (z.B. Änderung der Ansprüche und Erklärung nach Eingang des internationalen Recherchenberichts laut Artikel 19, Änderungen im Hinblick auf den internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und schriftlicher Bescheid laut Artikel 34)
-
Alle Änderungen, die während der Nationalen Phase vorgenommen werden sollen
-
Eine unterschriebene Anwaltsvollmacht (keine Kopien erlaubt)
Wenn wir das Aktenzeichen Ihrer Anmeldung wissen, können wir die meisten eingereichten Unterlagen und den Recherchenbericht einsehen. Die Quellenangaben können auch gesondert vom Recherchenbericht separat zu einem späteren Datum nachgereicht werden.
Übersetzungen aller eingereichter Unterlagen, Änderungen laut Artikel 19 mit Erklärung und Änderungen laut Artikel 34 mit schrifltichem Bescheid sind erforderlich, werden aber von uns vorbereitet. |
|
| Wie sind die Fristen um die Unterlagen einzureichen? |
Japan
- für die Anmeldung: In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Gegen eine Zusatzgebühr bearbeiten wir auch Anfragen, die bis zum Stichtag bei uns eintreffen.
- für Recherchenbericht und Quellenangaben: In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Die Einreichung nach Einleitung der nationalen Phase ist ebenfalls möglich.
- für Änderungen während der internationalen Phase (falls vorhanden): In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Die Einreichung nach Einleitung der nationalen Phase ist ebenfalls möglich.
- für Änderungen, die während der nationalen Phase vorgenommen werden sollen: In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Einreichungen nach Einleitung der nationalen Phase sind ebenfalls möglich. (Änderungen können eingereicht werden nachdem die Übersetzungen für die Sachprüfungsphase eingereicht wurden, entweder bis zur Erteilung des Patents oder der Ausstellung des ersten Prüfungsbescheids.)
- für die Übersetzungen von Anmeldung und Änderungen laut Artikel 19 oder Artikel 34: Der Stichtag ist 2 Monate vor Einleitung der nationalen Phase (spätestens 32 Monate nach dem Anmeldetag der Priorität). Bitte beachten Sie, dass wir alle Übersetzungen für Sie vorbereiten.
China
-
für die Anmeldung: In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Gegen eine Zusatzgebühr bearbeiten wir auch Anfragen bis zu 5 Tage vor dem Stichtag.
-
für Recherchenbericht und Quellenangaben: In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Die Einreichung nach Einleitung der nationalen Phase ist ebenfalls möglich.
-
für Änderungen während der internationalen Phase (falls vorhanden): In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Die Einreichung nach Einleitung der nationalen Phase ist ebenfalls möglich.
-
für Änderungen, die während der nationalen Phase vorgenommen werden sollen: In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Einreichungen nach Einleitung der nationalen Phase sind ebenfalls möglich. (Änderungen können eingereicht werden nachdem die Übersetzungen für die Sachprüfungsphase eingereicht wurden, entweder bis zur Erteilung des Patents oder der Ausstellung des ersten Prüfungsbescheids.)
-
für die Übersetzungen von Anmeldung und Änderungen laut Artikel 19 oder Artikel 34: Übersetzungen müssen bis zum Stichtag der Einleitung der nationalen Phase (30 Monate nach dem Prioritätsdatum) eingereicht werden. Da aber eine 2-monatige Verlängerung möglich ist, kann die Einreichung bis zu 32 Monate nach dem Prioritätsdatum erfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir alle Übersetzungen für Sie vorbereiten.
-
für die Anwaltsvollmacht (Kopien werden nicht akzeptiert): In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. (Da die Vollmacht zuerst an Tsubame geschickt werden muss und dann via Express Mail Service nach China weitergeleitet wird, können keine kurzfristigen Einreichungen akzeptiert werden.) Einreichung bis zu 2 1/2 Monate nach Einleitung der nationalen Phase sind möglich. (Wurde die Anwaltsvollmacht nicht eingereicht, erfolgt nach ungefähr einem Monat eine Aufforderung, diese innerhalb einer Frist nachzureichen, die bis zu 2 Monate betragen kann.) Die Gebühren hierfür betragen ungefähr 15.000 Yen. Wenn die Vertretervollmacht nach den anfänglichen 2 Monaten immer noch nicht bei der SIPO eingetroffen ist, erfolgt ein weiterer Bescheid, der eine Verlängerung um weitere 2 Monate ermöglicht, was bedeutet, dass der endgültige Stichtag 4 1/2 Monate nach der Einleitung der nationalen Phase liegt. In diesem Fall beträgt die Gebühr für die Verlängerung etwa 30.000 Yen. Wenn die Vertretervollmacht gar nicht eingereicht wird, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
Korea
-
für die Anmeldung: In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Gegen eine Zusatzgebühr bearbeiten wir auch Anfragen bis zu 5 Tage vor dem Stichtag.
-
für Recherchenbericht und Quellenangaben: In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Die Einreichung nach Einleitung der nationalen Phase ist ebenfalls möglich.
-
für Änderungen während der internationalen Phase (falls vorhanden): In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Einreichung nach Einleitung der nationalen Phase ist ebenfalls möglich.
-
für Änderungen, die während der nationalen Phase vorgenommen werden sollen: In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist. Einreichungen nach Einleitung der nationalen Phase sind ebenfalls möglich. (Änderungen können eingereicht werden nachdem die Übersetzungen für die Sachprüfungsphase eingereicht wurden, entweder bis zur Erteilung des Patents oder der Ausstellung des ersten Prüfungsbescheids.)
-
für die Übersetzungen von Anmeldung und Änderungen laut Artikel 19 oder Artikel 34: Übersetzungen müssen bis zum Stichtag der Einleitung der nationalen Phase (31 Monate nach dem Prioritätsdatum) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass wir alle Übersetzungen für Sie vorbereiten.
-
für die Anwaltsvollmacht (Kopien werden nicht akzeptiert): In der Regel 10 Tage vor Ablauf der Frist (, da die Vollmacht zuerst an Tsubame geschickt werden muss und dann via Express Mail Service nach Korea weitergeleitet wird, wo sie mindestens 2 Tage vor Ablauf der nationalen Phase eintreffen muss). Einreichung bis zu einem Monat nach Einleitung der nationalen Phase sind möglich. (Wurde die Anwaltsvollmacht nicht eingereicht, erfolgt innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten eine Aufforderung, diese nachzureichen. Nach dieser Aufforderung ist bis zu einem Monat Zeit, die Vollmacht nacheinzureichen.) Die Gebühren hierfür betragen ungefähr 20.000 Yen. Wenn die Vertretervollmacht nach den anfänglichen 2 Monaten immer noch nicht bei der KIPO eingetroffen ist wird die Frist um weitere 5 Monate verlängert (nach Gutdünken des Prüfers). Die Gebühren für die Verlängerung liegen bei etwa 20.000 – 30.000 Yen pro Monat. Wenn die Vertretervollmacht gar nicht eingereicht wird, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
|
|
| Ist es möglich, eine Übersetzung zu verwenden, die wir selbst vorbereitet haben? |
Ja. Bitte beachten Sie, dass trotzdem eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Die Gebühr beträgt ungefähr 7.000 Yen pro Seite. Diese Gebühren können erlassen werden, wenn Sie die Übersetzung ohne Überprüfung einreichen wollen (wird nicht empfohlen). |
|
| Wann erhalten wir die Abschriften der Anmeldungen der Nationalen Phase? |
Japan Die Abschriften werden normalerweise einen Tag nach der Anmeldung verschickt.
China Da die Anmeldungen, die bei der SIPO eingereicht wurden, erst ungefähr einen Monat später ausgestellt werden, können Abschriften davon erst 2 Monate nach der Anmeldung erwartet werden.
Korea Die Abschriften werden in der Regel einen Monat nach Einleitung der nationalen Phase verschickt. |
|
| Wie ist Ihre Zahlungsfrist? |
Unsere Rechnung ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bitte beachten Sie, dass wir Vorauszahlung verlangen in Fällen, in denen Anfragen direkt getätigt werden, ohne einen vertretenden Anwalt einzuschalten. |
|
 |